Johannesstraße 151, 99084 Erfurt

Unsere Services

Eine Übersicht über alle Rechtsgebiete, in denen wir Ihnen zur Seite stehen können.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts.

Sei es vor der Eheschließung durch das Aufsetzen eines Ehevertrages oder im Falle einer Trennung oder Scheidung. Wir reichen den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht ein und kümmern uns um die Scheidungsfolgen, wie z.B. den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich und die Verteilung des Hausrates oder der Ehewohnung.

Wir beraten und vertreten Sie spezialisiert und kompetent in Unterhaltssachen. Wir fordern Auskünfte vom Unterhaltsverpflichteten ein, berechnen den Unterhalt und machen diesen außergerichtlich oder gerichtlich geltend. Gerne überprüfen wir, ob Sie unterhaltspflichtig sind und die Höhe des gezahlten Unterhaltes korrekt ist.

In dem sensiblen Bereich der Kindschaftssachen sind Sie bei uns in guten Händen.

Ob Sorgerecht, Umgangsrecht oder die Abstammung – das Wohl Ihres Kindes liegt uns am Herzen.

Sind Sie oder Ihre Kinder Opfer von physischer oder psychischer Gewalt geworden, helfen wir Ihnen schnell gerichtlichen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz vor Übergriffen oder Nachstellungen zu erlangen.

Das Erbrecht legt fest, was mit dem Vermögen des verstorbenen geschieht. Das Gesetz sieht hier eine gesetzliche Erbfolge vor. Durch letztwillige Verfügungen kann davon jedoch abgewichen werden.

Wir beraten Sie bei der vertraglichen Gestaltung ihrer letztwilligen Verfügung (Testament) und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Pflichtansprüchen.

Wir beraten Sie auch vorsorgend im Bereich des Familienerbrechts.

Wir erläutern Ihnen die allgemeine Erbfolge und die Möglichkeiten die es gibt, diese Erbfolge zu ändern; z.B. durch Testament oder Erbvertrag. Wir legen Ihnen die erbrechtlichen Maßnahmen dar, die Sie bei Getrenntleben und Scheidung zur Sicherung Ihres Vermögens ergreifen können.

Unsere vorsorgende Beratung erstreckt sich darüber hinaus auf den Bereich der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die verbindlichen Regelungen, die gelten sollen, wenn Sie aufgrund eines Unfalles, einer Krankheit oder aufgrund Altersgebrechlichkeit nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten selbstständig zu führen oder Sie auf medizinische Hilfe angewiesen sind.

Im Mietrecht beraten wir Sie von der Begründung bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.

Bei Problemen erarbeiten wir Lösungen für die Weiterführung des Mietverhältnisses oder vertreten Sie bei einer Kündigung.

Auch bei Räumungs- und Herausgabeklagen sind wir der richtige Ansprechpartner.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei unselbständiger, abhängiger Arbeit. Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag, den er mit dem Arbeitgeber schließt, regelmäßig eines der wichtigsten Rechtsgeschäfte.

Auslegungsprobleme des Arbeitsvertrages und Meinungsverschiedenheiten sind aufgrund der Komplexität der arbeitsrechtlichen Gesetze vorprogrammiert.

Wir beraten und vertreten Sie bei solchen Problemen.

Auch im Falle einer Abmahnung oder Kündigung sind wir Ihr Ansprechpartner.

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Kaufvertrag oder Werkvertrag bei einem Sachmangel oder einem Rechtsmangel.

Wir setzen Schadenersatzansprüche aus Deliktsrecht für Sie durch und beraten Sie bei der Vertragsgestaltung jeder Art.

Verkehrsunfall

Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner im Falle eines Verkehrsunfalls.

Wir übernehmen sämtliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungen, Gutachtern und Behörden.

Wir kümmern uns um die Erstattung der Reparaturkosten, Mietwagenkosten und Kosten des Gutachters.

Wir machen Schadensersatzansprüche wegen Verdienst- oder Nutzungsausfall geltend.

Wir kümmern uns um den Ersatz der Behandlungskosten und machen für Sie Schmerzensgeld geltend.

Ihre Anwaltskosten werden im Regelfall bei unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren prüfen wir die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und setzen uns für die Einstellung des Bußgeldverfahrens ein.

Viele Bußgeldbescheide sind falsch oder inhaltlich mangelhaft. Das Wirksam werden solcher Bescheide kann erfolgreich verhindert werden.

Zahlen Sie Ihre Bußgelder daher nicht ohne vorherige genaue Prüfung.

Wir helfen Ihnen gerne!

Verkehrsstrafsachen

Im Verkehrsstrafrecht geht es meist um Fälle von Straßenverkehrsgefährdung., unerlaubtes entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Häufig droht der Führerscheinentzug.

Lassen Sie sich in einem solchen Fall kompetent durch uns vertreten. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht bei der Polizei und prüfen die Rechtslage.

Wir beraten Sie, welche Aspekte zu Ihren Gunsten ausgeführt werden können, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern oder zumindest zu verkürzen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie gerne bei allen rechtlichen Fragestellungen und Themen rund um das Strafrecht.

Soziale Rechte haben wir alle – sei es aufgrund gesundheitlicher Behinderungen, einer besonderen Opferlage, einer eingetretenen finanziellen Not oder Kraft Zugehörigkeit zu unserem Sozialversicherungssystem. Sämtliche Anwälte in unserer Kanzlei sind auf das Sozialrecht spezialisiert und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihr persönliches soziales Recht.

Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Gebiete des Sozialrechts. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob Ihre Angelegenheit sozialrechtlicher Natur ist. Bei Zweifeln fragen Sie bitte einfach in unserem Büro nach. Wir antworten und helfen Ihnen gern!

Krankheit

Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben.

Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung können sich etwa Fragen betreffend

  • des Krankengeldes,
  • Heil- und Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Hörgeräten, speziellen Medikamenten etc.,
  • Fragen zur ambulanten oder stationären Versorgung oder
  • zur häuslichen Krankenpflege

ergeben.

Unfall

Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:

Streitfragen mit der gesetzlichen Unfallversicherung resultieren regelmäßig aus

  • einer Ablehnung der Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall,
  • einer Ablehnung einer Krankheit als Berufskrankheit und
  • hiermit einhergehend
  • die Ablehnung der Zahlung von Verletztengeld bzw. Verletztenrente,
  • die Ablehnung, Sie angemessen beruflich oder medizinisch zu rehabilitieren,
  • dies insbesondere im Rahmen der Durchführung eines „Betrieblichen Eingliederungsmanagements – BEM“ bei Ihrem Arbeitgeber.

Rente

Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:

Ihre gesetzliche Rentenversicherung hat Ihnen vornehmlich Rente zu zahlen, und zwar

  • nicht nur dann, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben,
  • sondern auch bei einer eingetretenen Erwerbsminderung.

Im Übrigen hat Sie die gesetzliche Rentenversicherung bei einer bestehenden oder drohenden Behinderung zu rehabilitieren, also dafür zu sorgen, dass Sie alle medizinischen, sozialen oder betrieblichen Leistungen erhalten, um wieder voll am Leben teilhaben zu können.

Pflege

Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die richtige Anlaufstelle für

  • die Beantragung der Pflegestufe für Sie bzw. einen Angehörigen,
  • die Beanspruchung von Pflegegeld, oder
  • die Inanspruchnahme häuslicher oder stationärer Pflege etc.

Arbeitslosigkeit

Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:

Und schließlich gehören an diese Stelle auch Ihre Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit aus Ihrer gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Wir setzen für Sie Ihre Ansprüche auf

  • Zahlung von Arbeitslosengeld („ALG I“), Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld und
  • Zahlung von Gründungszuschuss oder Eingliederungszuschüsse durch, und
  • versuchen mit Ihnen etwaige festgesetzte Sperrzeiten anzufechten.

Darüber hinaus haben Sie u.U. auch gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bei einer bestehenden oder drohenden Behinderung Rehabilitationsansprüche.

Rehabilitation

Das Rehabilitationsrecht betrifft sämtliche Leistungen des Staates zur Teilhabe behinderter oder von Behinderungen bedrohter Menschen am Leben in der Gemeinschaft. Reha-Leistungen werden nicht von einer zentralen Stelle, sondern von vielen verschiedenen Trägern der Sozialverwaltung angeboten. In diesem Rechtsbereich setzen wir Ihre Ansprüche durch für:
  • eine berufliche Rehabilitation, also etwa auf eine Aus- oder Weiterbildung, einen Zuschuss für Arbeithilfen oder Mobilitätshilfen,
  • eine medizinische Rehabilitation, also z.B. auf ärztliche Behandlung Versorgung mit Hilfs-, Heil- und Arzneimitteln, auf stationäre Reha-Maßnahmen etc.,
  • eine soziale Rehabilitation, hier vor allem auf heilpädagogische Leistungen, Hilfen zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten und vieles mehr.
 

Schwerbehindertenrecht

Im Schwerbehindertenrecht vertreten wir Sie bei der Feststellung Ihrer gesundheitlichen Behinderungen und deren Auswirkungen. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung (Menschen mit einem Grad der Behinderung („GdB“) von mindestens 50) sieht das Gesetz noch weitergehende Nachteilsausgleiche vor, hier vor allem die Anerkennung von Merkzeichen, Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Hierbei beraten und vertreten wir Sie kompetent und engagiert.

Grundsicherungs- und Sozialhilferecht sowie sonstige Förderungsleistungen

Das Grundsicherungs- und Sozialhilferecht regelt alles rund um die Themen:

  • ALG II / „Hartz IV“ nach dem SGB II,
  • „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem SGB XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und
  • sonstige Förderungsleistungen des Staates, die etwa sind: das Kindergeld, das Wohngeld, das BaföG, das Mutterschaftsgeld, das Elterngeld (früher Erziehungsgeld) und das Betreuungsgeld.

 

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern!

Das soziale Entschädigungsrecht regelt die Ausgleichung von Schädigungsfolgen, die bei einem Menschen eingetreten sind, der Opfer einer Gewalttat geworden ist oder ein Sonder-opfer für den Staat erbracht hat. Hier entwickelt sich oft einer langer Kampf mit Behörden und Gerichten, den wir für Sie mit der Kompetenz eines Fachanwaltes für Sozialrecht führen werden.

In den Bereich des sozialen Entschädigungsrechts gehören folgende Fälle:

  • der Entschädigungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Opfer von Gewalttaten,
  • der Entschädigungsanspruch wegen Schädigung durch das SED-Unrechtsregime der DDR nach dem StrRehaG, dem VwRehaG bzw. SED-UnrBerG,
  • der Entschädigungsanspruch wegen Schädigung im Rahmen der Ableistung des Wehr oder Zivildienstes nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder dem Zivildienstgesetz (ZDG) und
  • die Entschädigungsansprüche nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG),
  • dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen (UBG).

 

Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen! In einem ersten unverbindlichen Telefonat können wir Ihnen gerne Informationen über uns und das Vorgehen bei einer Mandatierung unseres Hauses geben.

Das Vertragsarztrecht betrifft im Kern diejenigen öffentlich-rechtlichen Normen, die die Rechte und Pflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer, ihre Rechtsdurchsetzung untereinander und zu den übrigen Beteiligten regeln. Streitigkeiten entzünden sich hierbei oft an Fragen über

  • die Teilnahme eines Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung, die Zulassung und das diesbezügliche Verfahren, das Ende und das Ruhe sowie die Entziehung der Zulassung,
  • die besondere Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für medizinische Versorgungszentren oder Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V,
  • vertragsärztliche Kooperations- und Rechtsformen, etwa die Berufsausübungsgemeinschaft (sog. Gemeinschaftspraxis) oder die Organisationsgemeinschaft ((sog. Praxisgemeinschaft), sowie
  • die Vergütung der Leistungen in der Vertragsärztlichen Versorgung.

 

Wir beraten hier Ärzte und Assistenten, aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Sozialrecht.

Die Leistungsträger im Bereich der Sozialversicherung erfahren zunehmend eine Ausweitung sozialverfahrensrechtlicher Handlungsspielräume. Diese wiederum lassen Fragen nach dem Erfordernis einer entsprechenden staatlichen Kontrolle aufkommen, um im Rahmen des gesetzlich Möglichen im Interesse der Allgemeinheit einen freien Wettbewerb zu sichern.

In den sozialrechtlichen Diskussionen hierüber rücken zunehmend auch die Probleme um die Anwendung des Vergaberechts in den Vordergrund. Es stellte sich heraus, das sich die Rechtskreise des Verwaltungs- und des Sozialrechts, die sich seit langem mehr oder weniger losgelöst voneinander entwickeln, schließlich auch ein eigenes, auf die Besonderheiten des Sozialrechts zugeschnittenes Sozialvergaberecht erfordern.

Bei Fragen rund um das Sozialvergaberecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten

  • öffentliche Auftraggeber im Vorfeld eines unter Umständen angezeigten Vergabeverfahrens, etwa beim Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen oder Verträgen über die Versorgung mit Hilfsmitteln,
  • sowie öffentliche Auftraggeber und Bieter bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens und in dem sich eventuell anschließenden Rechtsschutzverfahren

 

mit der Kompetenz von Fachanwälten für Sozialrecht.