Die Vergütung des Rechtsanwalts ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt danach das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. das in der Anlage zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz befindliche Vergütungsverzeichnis.
Die meisten Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Im Strafrecht und im Sozialrecht sind für die einzelnen Gebühren Gebührenrahmen vorgegeben, innerhalb der der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen bestimmt.
Die einzelne Gebühr darf daher den vorgegebenen Rahmen nicht überschreiten.