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Vertragsarztrecht

 

Das Vertragsarztrecht betrifft im Kern diejenigen öffentlich-rechtlichen Normen, die die Rechte und Pflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer, ihre Rechtsdurchsetzung untereinander und zu den übrigen Beteiligten regeln. Streitigkeiten entzünden sich hierbei oft an Fragen über

 

- die Teilnahme eines Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung, die Zulassung und

  das diesbezügliche Verfahren, das Ende und das Ruhe sowie die Entziehung der

  Zulassung,

- die besondere Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für medizinische

  Versorgungszentren oder Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V,

- vertragsärztliche Kooperations- und Rechtsformen, etwa die

  Berufsausübungsgemeinschaft (sog. Gemeinschaftspraxis) oder die

  Organisationsgemeinschaft ((sog. Praxisgemeinschaft), sowie

- die Vergütung der Leistungen in der Vertragsärztlichen Versorgung.

 

Wir beraten hier Ärzte und Assistenten, aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Sozialrecht.