Im Verkehrsstrafrecht geht es meist um Fälle von Straßenverkehrsgefährdung., unerlaubtes entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Häufig droht der Führerscheinentzug.
Lassen Sie sich in einem solchen Fall kompetent durch uns vertreten. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht bei der Polizei und prüfen die Rechtslage.
Wir beraten Sie, welche Aspekte zu Ihren Gunsten ausgeführt werden können, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern oder zumindest zu verkürzen.