Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben.
Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung können sich etwa Fragen betreffend
- des Krankengeldes,
- Heil- und Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Hörgeräten, speziellen Medikamenten etc.,
- Fragen zur ambulanten oder stationären Versorgung oder