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Sozialversicherungsrecht - Krankheit

 

Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben.

 

Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung können sich etwa Fragen betreffend

 

- des Krankengeldes,

- Heil- und Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Hörgeräten, speziellen Medikamenten etc.,

- Fragen zur ambulanten oder stationären Versorgung oder

- zur häuslichen Krankenpflege

 

ergeben.