Die Leistungsträger im Bereich der Sozialversicherung erfahren zunehmend eine Ausweitung sozialverfahrensrechtlicher Handlungsspielräume. Diese wiederum lassen Fragen nach dem Erfordernis einer entsprechenden staatlichen Kontrolle aufkommen, um im Rahmen des gesetzlich Möglichen im Interesse der Allgemeinheit einen freien Wettbewerb zu sichern.
In den sozialrechtlichen Diskussionen hierüber rücken zunehmend auch die Probleme um die Anwendung des Vergaberechts in den Vordergrund. Es stellte sich heraus, das sich die Rechtskreise des Verwaltungs- und des Sozialrechts, die sich seit langem mehr oder weniger losgelöst voneinander entwickeln, schließlich auch ein eigenes, auf die Besonderheiten des Sozialrechts zugeschnittenes Sozialvergaberecht erfordern.
Bei Fragen rund um das Sozialvergaberecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten
- öffentliche Auftraggeber im Vorfeld eines unter Umständen angezeigten
Vergabeverfahrens, etwa beim Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen oder
Verträgen über die Versorgung mit Hilfsmitteln,
- sowie öffentliche Auftraggeber und Bieter bei der Durchführung eines
Vergabeverfahrens und in dem sich eventuell anschließenden Rechtsschutzverfahren
mit der Kompetenz von Fachanwälten für Sozialrecht.