Das soziale Entschädigungsrecht regelt die Ausgleichung von Schädigungsfolgen, die bei einem Menschen eingetreten sind, der Opfer einer Gewalttat geworden ist oder ein Sonder-opfer für den Staat erbracht hat. Hier entwickelt sich oft einer langer Kampf mit Behörden und Gerichten, den wir für Sie mit der Kompetenz eines Fachanwaltes für Sozialrecht führen werden.
In den Bereich des sozialen Entschädigungsrechts gehören folgende Fälle:
- der Entschädigungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Opfer
von Gewalttaten,
- der Entschädigungsanspruch wegen Schädigung durch das SED-Unrechtsregime der
DDR nach dem StrRehaG, dem VwRehaG bzw. SED-UnrBerG,
- der Entschädigungsanspruch wegen Schädigung im Rahmen der Ableistung des Wehr
oder Zivildienstes nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder dem
Zivildienstgesetz (ZDG) und
- die Entschädigungsansprüche nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG), dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für
Angehörige von Kriegsgefangenen (UBG).
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