Tel.: 0361 / 54185560

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Schwerbehindertenrecht

 

Im Schwerbehindertenrecht vertreten wir Sie bei der Feststellung Ihrer gesundheitlichen Behinderungen und deren Auswirkungen.

 

Für Menschen mit einer Schwerbehinderung (Menschen mit einem Grad der Behinderung („GdB“) von mindestens 50) sieht das Gesetz noch weitergehende Nachteilsausgleiche vor, hier vor allem die Anerkennung von Merkzeichen, Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.

 

Hierbei beraten und vertreten wir Sie kompetent und engagiert.