Das Rehabilitationsrecht betrifft sämtliche Leistungen des Staates zur Teilhabe behinderter oder von Behinderungen bedrohter Menschen am Leben in der Gemeinschaft. Reha-Leistungen werden nicht von einer zentralen Stelle, sondern von vielen verschiedenen Trägern der Sozialverwaltung angeboten.
In diesem Rechtsbereich setzen wir Ihre Ansprüche durch für:
- eine berufliche Rehabilitation, also etwa auf eine Aus- oder Weiterbildung, einen
Zuschuss für Arbeithilfen oder Mobilitätshilfen,
- eine medizinische Rehabilitation, also z.B. auf ärztliche Behandlung Versorgung mit
Hilfs-, Heil- und Arzneimitteln, auf stationäre Reha-Maßnahmen etc.,
- eine soziale Rehabilitation, hier vor allem auf heilpädagogische Leistungen, Hilfen
zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten und vieles mehr.