Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie bitte die betreffenden Unterlagen mit. Dies betrifft auch die zum Versicherungsvertrag gehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, da es eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsschutzversicherungen gibt und der Umfang des Versicherungsschutzes von uns aus diesen Unterlagen ermittelt werden muss.
Eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung müssen Sie nicht einholen. Den erforderlichen Schriftwechsel erledigen wir für Sie. Leider ist oft weniger versichert, als sich der Versicherungsnehmer vorstellt.
Der Familienrechtsschutz und der Erbrechtsschutz umfasst meist nur eine Beratung, die auch dann durch die Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt wird, wenn es zur Vertretung kommt. Im Sozialrecht besteht regelmäßig kein Rechtsschutz für außergerichtliche Tätigkeit, also für das Widerspruchsverfahren.