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In den Bereich des sozialen Entschädigungsrechts gehören folgende Fälle:
- der Entschädigungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Opfer von Gewalttaten,
- der Entschädigungsanspruch wegen Schädigung durch das SED-Unrechtsregime der DDR nach dem StrRehaG, dem VwRehaG bzw. SED-UnrBerG,
- der Entschädigungsanspruch wegen Schädigung im Rahmen der Ableistung des Wehr oder Zivildienstes nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder dem Zivildienstgesetz (ZDG) und
- die Entschädigungsansprüche nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG), dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen (UBG).
Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen! In einem ersten unverbindlichen Telefonat können wir Ihnen gerne Informationen über uns und das Vorgehen bei einer Mandatierung unseres Hauses geben.
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