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Sozialversicherungsrecht - Rente

 

Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben.

 

Ihre gesetzliche Rentenversicherung hat Ihnen vornehmlich Rente zu zahlen, und zwar

 

- nicht nur dann, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben,

- sondern auch bei einer eingetretenen Erwerbsminderung.

 

Im Übrigen hat Sie die gesetzliche Rentenversicherung bei einer bestehenden oder drohenden Behinderung zu rehabilitieren, also dafür zu sorgen, dass Sie alle medizinischen, sozialen oder betrieblichen Leistungen erhalten, um wieder voll am Leben teilhaben zu können.

 

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