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Rehabilitationsrecht - Rehabilitation

 

Das Rehabilitationsrecht betrifft sämtliche Leistungen des Staates zur Teilhabe behinderter oder von Behinderungen bedrohter Menschen am Leben in der Gemeinschaft. Reha-Leistungen werden nicht von einer zentralen Stelle, sondern von vielen verschiedenen Trägern der Sozialverwaltung angeboten.

In diesem Rechtsbereich setzen wir Ihre Ansprüche durch für:

 

- eine berufliche Rehabilitation, also etwa auf eine Aus- oder Weiterbildung, einen

   Zuschuss für Arbeithilfen oder Mobilitätshilfen,

 

- eine medizinische Rehabilitation, also z.B. auf ärztliche Behandlung Versorgung mit

   Hilfs-, Heil- und Arzneimitteln, auf stationäre Reha-Maßnahmen etc.,

 

- eine soziale Rehabilitation, hier vor allem auf heilpädagogische Leistungen, Hilfen zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten und vieles mehr.

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