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Prozesskostenhilfe

 

Im Gegensatz zur Beratungshilfe wird die Prozesskostenhilfe nicht für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts, sondern für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren bewilligt. Für den Antrag muss ein Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

Verhältnisse“ ausgefüllt werden. Das Formular finden Sie hier.

 

Dort finden Sie auch Hinweise zur Ausfüllung. Weiterhin finden Sie Hinweise, von welchen Unterlagen Kopien der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen sind. Soweit Sie Probleme mit dem Ausfüllen des Formulars haben, helfen wir Ihnen gern. Wir möchten Sie aber bitten, diejenigen Angaben bereits einzutragen, die Ihnen keine Probleme bereiten und die notwendigen Unterlagen zu uns mitzubringen.

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