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Erbrecht

 

Das Erbrecht legt fest, was mit dem Vermögen des verstorbenen geschieht. Das Gesetz sieht hier eine gesetzliche Erbfolge vor. Durch letztwillige Verfügungen kann davon jedoch abgewichen werden.

Wir beraten Sie bei der vertraglichen Gestaltung ihrer letztwilligen Verfügung (Testament) und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Pflichtansprüchen.

 

Wir beraten Sie auch vorsorgend im Bereich des Familienerbrechts.

 

Wir erläutern Ihnen die allgemeine Erbfolge und die Möglichkeiten die es gibt, diese Erbfolge zu ändern; z.B. durch Testament oder Erbvertrag. Wir legen Ihnen die erbrechtlichen Maßnahmen dar, die Sie bei Getrenntleben und Scheidung zur Sicherung Ihres Vermögens ergreifen können.

Unsere vorsorgende Beratung erstreckt sich darüber hinaus auf den Bereich der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die verbindlichen Regelungen, die gelten sollen, wenn Sie aufgrund eines Unfalles, einer Krankheit oder aufgrund Altersgebrechlichkeit nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten selbstständig zu führen oder Sie auf medizinische Hilfe angewiesen sind.

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