Menü
Und schließlich gehören an diese Stelle auch Ihre Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit aus Ihrer gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Wir setzen für Sie Ihre Ansprüche auf
- Zahlung von Arbeitslosengeld („ALG I“), Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld und
- Zahlung von Gründungszuschuss oder Eingliederungszuschüsse durch, und
- versuchen mit Ihnen etwaige festgesetzte Sperrzeiten anzufechten.
Darüber hinaus haben Sie u.U. auch gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bei einer bestehenden oder drohenden Behinderung Rehabilitationsansprüche.
Anwälte
copyright 2016 by Dr.Hechler & Partner
Alle Rechte vorbehalten!