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Sozialversicherungsrecht - Arbeitslosigkeit

 

Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben.

Und schließlich gehören an diese Stelle auch Ihre Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit aus Ihrer gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Wir setzen für Sie Ihre Ansprüche auf

 

- Zahlung von Arbeitslosengeld („ALG I“), Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld und

- Zahlung von Gründungszuschuss oder Eingliederungszuschüsse durch, und

- versuchen mit Ihnen etwaige festgesetzte Sperrzeiten anzufechten.

 

Darüber hinaus haben Sie u.U. auch gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bei einer bestehenden oder drohenden Behinderung Rehabilitationsansprüche.

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