Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die richtige Anlaufstelle für
- die Beantragung der Pflegestufe für Sie bzw. einen Angehörigen,
- die Beanspruchung von Pflegegeld, oder
- die Inanspruchnahme häuslicher oder stationärer Pflege etc.