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Sozialversicherungsrecht - Pflege

 

Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die richtige Anlaufstelle für

 

- die Beantragung der Pflegestufe für Sie bzw. einen Angehörigen,

- die Beanspruchung von Pflegegeld, oder

- die Inanspruchnahme häuslicher oder stationärer Pflege etc.