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Familienrecht

 

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts.

 

Sei es vor der Eheschließung durch das Aufsetzen eines Ehevertrages oder im Falle einer Trennung oder Scheidung. Wir reichen den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht ein und kümmern uns um die Scheidungsfolgen, wie z.B. den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich und die Verteilung des Hausrates oder der Ehewohnung.

 

Wir beraten und vertreten Sie spezialisiert und kompetent in Unterhaltssachen. Wir fordern Auskünfte vom Unterhaltsverpflichteten ein, berechnen den Unterhalt und machen diesen außergerichtlich oder gerichtlich geltend. Gerne überprüfen wir, ob Sie unterhaltspflichtig sind und die Höhe des gezahlten Unterhaltes korrekt ist.

 

In dem sensiblen Bereich der Kindschaftssachen sind Sie bei uns in guten Händen.

Ob Sorgerecht, Umgangsrecht oder die Abstammung – das Wohl Ihres Kindes liegt uns am Herzen.

 

Sind Sie oder Ihre Kinder Opfer von physischer oder psychischer Gewalt geworden, helfen wir Ihnen schnell gerichtlichen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz vor Übergriffen oder Nachstellungen zu erlangen.