Tel.: 0361 / 54185560

Email: info@hechlerundpartner.de

Sozialversicherungsrecht - Arbeitslosigkeit

 

Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:

 

Und schließlich gehören an diese Stelle auch Ihre Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit aus Ihrer gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Wir setzen für Sie Ihre Ansprüche auf

 

- Zahlung von Arbeitslosengeld („ALG I“), Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld und

- Zahlung von Gründungszuschuss oder Eingliederungszuschüsse durch, und

- versuchen mit Ihnen etwaige festgesetzte Sperrzeiten anzufechten.

 

Darüber hinaus haben Sie u.U. auch gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bei einer bestehenden oder drohenden Behinderung Rehabilitationsansprüche.