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Rechtsdurchsetzung untereinander und zu den übrigen Beteiligten regeln. Streitigkeiten entzünden sich hierbei oft an Fragen über
- die Teilnahme eines Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung, die Zulassung und
das diesbezügliche Verfahren, das Ende und das Ruhe sowie die Entziehung der
Zulassung,
- die besondere Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für medizinische
Versorgungszentren oder Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V,
- vertragsärztliche Kooperations- und Rechtsformen, etwa die
Berufsausübungsgemeinschaft (sog. Gemeinschaftspraxis) oder die
Organisationsgemeinschaft ((sog. Praxisgemeinschaft), sowie
- die Vergütung der Leistungen in der Vertragsärztlichen Versorgung.
Wir beraten hier Ärzte und Assistenten, aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Sozialrecht.
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